Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – „Ferienwohnung Altriesa“

Inhaberin: Anke Weise, Meißner Straße 33a, 01589 Riesa

1.   Anreise / Abreise

Anreise: täglich ab 15.00 Uhr, Abreise bis spätestens 10.00 Uhr. Eine Überziehung der Abreisezeit von mehr als 60 Minuten hat die Berechnung einer weiteren Übernachtung zur Folge. Andere An- und Abreisezeiten können mit dem Vermieter individuell vereinbart werden.

Sollte der Mieter am Anreisetag bis 20.00 Uhr nicht erscheinen, gilt der Vertrag ohne Benachrichtigung an den Mieter als gekündigt. Der Vermieter kann dann über das Objekt frei verfügen.

Anderslautende Vereinbarungen sind immer möglich.

2.   Sonderwünsche und Nebenabreden

Sonderwünsche sind grundsätzlich möglich. Sie bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter.

Haustiere sind separat zu vereinbaren.

3.   Zustandekommen des Vertrages und Bezahlung

Die vorgenommene Buchung kommt erst mit fristgerechtem Zahlungseingang beim Vermieter zustande:

 Anzahlung für Buchung innerhalb von 3 Tagen:  30% des Mietpreises

 Der komplette Mietpreis ist bis spätestens 5 Tage vor Anreise fällig.

Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, so kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten und neu vermieten.

Nebenkosten für Wasser, PKW-Stellplatz, Abfall werden nicht erhoben. Die Energiekosten werden nach Verbrauch abgerechnet. Der Preis pro kWh wird in den Buchungsunterlagen mitgeteilt.

4.   Rücktritt

Sie können jederzeit vom Vertrag zurücktreten.

Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Im Falle des Rücktritts sind Sie zum Ersatz des uns entstandenen Schadens verpflichtet:

  • vom 120. Tag bis zum 61. Tag vor Mietbeginn 10% des Gesamtpreises
  • vom 60. Tag bis zum 15. Tag vor Mietbeginn 50% des Gesamtpreises
  • vom 14. Tag bis zum 8. Tag vor Mietbeginn 80% des Gesamtpreises
  • Bei einem Rücktritt weniger als acht Tage vor Mietbeginn ist der volle Reisepreis zu zahlen.
  • Es zählt jeweils das Empfangsdatum Ihrer Rücktritts-Nachricht.
  • Bereits eingezahlte Beträge werden verrechnet.

5.   Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Sachen (Wohnung, Inventar und Außenanlagen) pfleglich zu behandeln. Wenn während des Mietverhältnisses Schäden an Der Ferienwohnung und / oder dessen Inventar auftreten, ist der Mieter verpflichtet, dies unverzüglich beim Vermieter anzuzeigen.

Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort beim Vermieter gemeldet werden, ansonsten haftet der Mieter für diese Schäden. Zur Beseitigung von Schäden und Mängeln ist eine angemessene Frist einzuräumen.

Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind ausgeschlossen. Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen der Ferienwohnung bei dem Vermieter eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz ausgeschlossen.

Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Mieter verpflichtet, alles im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstandenen Schaden gering zu halten.

Am Abreisetag sind vom Mieter persönliche Gegenstände zu entfernen, der Hausmüll ist in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen, Geschirr ist sauber und abgewaschen in den Küchenschränken zu lagern.

Für die Ferienwohnung gibt es grundsätzlich keinen Service, die Endreinigung obliegt dem Mieter. Anderslautende Vereinbarungen sind möglich und bedürfen der Schriftform. 

6.   Datenschutz

Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und / oder gelöscht werden. Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt.

7.   Haftung

Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und durch Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten. Der Vermieter ist aber gern bei der Behebung der Probleme (soweit dies möglich ist) behilflich.

Eine Haftung des Vermieters für die Benutzung der bereitgestellten Spiel- und Sportgeräte ist ausgeschlossen.

Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. Der Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer. Für verursachte Schäden haftet der Mieter.

8.   Schlussbestimmungen

Fotos und Text auf der Webseite bzw. im Flyer dienen der realistischen Beschreibung. Die 100-prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z. B. Möbel) vor, sofern sie mindestens gleichwertig sind.

Kurzfristige Aufenthalte des Vermieters in der Ferienwohnung zu Wartungsarbeiten,

Schlüsselübergabe an Feriengäste, Reinigung bei Mieterwechseln, allgemeiner Kontrolle, Beseitigung von durch Mieter verursachten Schäden oder die Durchführung von Schönheitsreparaturen sind zuzulassen.

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichem Willen der Vertragsparteien am Nahesten kommt. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnort des Vermieters